Ehrenordnung vom 6.11.2001
Ehrungen zur ununterbrochenen Mitgliedschaft:
- 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft: Urkunde und bronzene Vereinsnadel
- 40 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft: Urkunde und silberne Vereinsnadel
- 50 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft: Urkunde und goldene Vereinsnadel, sowie Verleihung der Ehrenmitgliedschaft, vorausgesetzt, das Mitglied hat das 60. Lebensjahr vollendet.
Ehrungen bei Geburtstagen
- Zum 40., 50. und 60. Geburtstag eine Glückwunschkarte
- Zum 70. und 75. Geburtstag persönliche Gratulation durch ein Vorstandsmitglied und ein Präsent im Wert von EURO 10,00
- Ab dem 80. Geburtstag jährlich persönliche Gratulation durch ein Vorstandsmitglied und ein Präsent im Wert von EURO 15,00
Totenehrung
- Trauerkarte bei Mitgliedern
- Gesteck bei Ehrenmitgliedern oder falls ausdrücklich in der Todesanzeige gewünscht: Geldspende für eine gemeinnützige Einrichtung
- bei ehemaligen Vorstandsmitgliedern oder bei besonderen Verdiensten:
nach Beschluß des Vorstandes, z.B. Besuch, Rede am Grab, Nachruf, Übernahme Trauerkaffee, Totenwache.
Ehrenausschuss
Er besteht aus ca. 3 Mitgliedern, die vom Vorstand berufen werden. Der Ehrenausschuss arbeitet selbständig und koordiniert seine Arbeit mit dem Vorstand. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand.
Ehrung bei besonderen Verdiensten und Anlässen
- nach Beschluss des Vorstandes,
- z.B. für langjährige Tätigkeit als Übungsleiter,
- für Nichtmitglieder, die den Verein unterstützen oder unterstützt haben,
- für sportliche Erfolge,
- für Ehrungen und Preise, die dem Verein von außerhalb zuteil werden z.B.Sportlerehrung durch Stadt, Kreis, Land usw., Förderpreise.